Programm
Wir, der Bayerische Ganztagsschulverband,
verstehen uns als Anwalt von Kindern und Jugendlichen. Wir fordern
nachdrücklich die Sicherung des Bestandes und den Ausbau von
Ganztagsangeboten! Die tiefgreifenden Veränderungen in unserer Gesellschaft
müssen von einer verantwortlichen Jugend- und Bildungspolitik wesentlich
stärker als bisher berücksichtigt werden.
Für den Bedarf an Ganztagsangeboten sehen
wir insbesondere folgende Gründe:
·
Kinder und
Jugendliche, deren Lebens- und Erfahrungsräume durch den Verlust an Spiel-
und Treffpunkten und die Ausdünnung sozialer Kontakte im Wohnumfeld eingeengt
sind, brauchen Angebote, die stabile Gruppenbeziehungen und sinnvolle
Tätigkeiten ermöglichen.
·
Kinder und
Jugendliche, deren Mütter und/oder Väter berufstätig sind, brauchen die
zeitlich verläßliche pädagogische Zuwendung; sie müssen Ansprechpartner
haben, wissen, wo sie hingehören, angenommen sein.
·
Kinder und Jugendliche,
die unsere Wirklichkeit aus zweiter Hand, durch Fernsehen und Videos
erfahren, brauchen nicht nur Hilfen bei der Deutung von Informationen und
Bildern, sie brauchen vor allem Anregungen zur Selbsterfahrung und zur
Auseinandersetzung mit ihrer eigenen Wirklichkeit.
·
Kinder und
Jugendliche, die in der Gefahr stehen, als Ausländer- oder Aussiedlerkinder
ausgegrenzt zu werden, brauchen eine zusätzliche Chance der Integration.
Die herkömmliche Schule, bestimmt von
Stundenplan und Fächerkanon, kann den neuen Erziehungsaufgaben kaum mehr
gerecht werden. Eltern, Schulen, Jugendhilfe und die Bildungspolitiker aller
Parteien müssen sich dieser Herausforderung gemeinsam stellen.
Deshalb halten wir für unabdingbar:
·
Für Grundschulkinder
eine volle Halbtagsschule mit verläßlichem Zeitrhythmus. Darüber hinaus sind
statt eines standardisierten Modells flexible, stadtteil-/gemeindebezogene
pädagogisch-organisatorische Konzepte zu pflegen oder zu entwickeln, die
allen Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Dabei sind primär die Interessen und
Bedürfnisse von Kindern und Eltern zu berücksichtigen.
·
Schulträger und
Schulen, freie Träger und Einrichtungen der Sozial-, Jugend-, Kultur- und
Bildungsarbeit müssen miteinander kooperieren, um ihre räumlichen,
finanziellen und personellen Möglichkeiten gemeinsam abzuklären. Sie sollen
ihre Angebote und Programme so aufeinander abstimmen, daß eine örtliche
Koordination der Ganztagsangebote möglich wird.
·
Für Schülerinnen und
Schüler der Sekundarstufe I ist eine stadtteil- bzw. gemeindebezogene und am
Bedarf orientierte Versorgung mit Ganztagsangeboten sicherzustellen. Neben
den Schule-Hort-Modellen und anderen Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe
werden auch ganztägige Schulen in offener oder gebundener Form für sinnvoll
und notwendig erachtet.
·
Die Rahmenbedingungen
für den Betrieb vielfältiger Ganztagsangebote müssen sich grundsätzlich
verbessern und für alle gemeinnützigen Träger gleich sein.
·
Ganztagsangebote
dürfen nicht "Verwahrung" sein. Notwendig ist die Entwicklung
pädagogisch-ganzheitlicher Konzepte mit erfahrungsorientierten Inhalten,
neuen Lernformen und der Einbeziehung unterschiedlicher Lernorte.
·
Auch Eltern mit
besonderen Fähigkeiten (z.B. Künstler, Werkstattmeister) sollen einbezogen
werden.
Über die bereits 1991 vom Bundesverband festgelegten Qualitätsmerkmale von
Ganztagsschulen hinaus hat dieser 1999 für die Entwicklung von Schulen
mit ganztägigen Konzeptionen zusätzlich Qualitätsmerkmale zur Orientierung
für alle Beteiligten formuliert. Sie werden auch vom bayerischen
Landesverband getragen:
Schulen mit Ganztagsangeboten
Damit zusätzliche Nachmittagsangebote an Halbtagsschulen sich auch positiv
auf den Unterricht und das Schulleben auswirken und von einer ganztägigen
Konzeption gesprochen werden kann, müssen aus der Sicht des
Ganztagsschulverbandes GGT e.V. die folgenden Merkmale vorhanden sein:
·
Die Leitungen der
kooperierenden Einrichtungen müssen regelmäßige, verbindliche Absprachen über
pädagogische Angebote und Maßnahmen treffen. Grundlage muss eine gemeinsame
Einschätzung des Bedarfs an Nachmittagsangeboten (quantitativ und qualitativ)
sein.
·
Für erfolgreiche
Kooperationen sind einzelne Personen und feste Ansprechpartner, aber auch
verlässliche Strukturen unentbehrlich. Die Kooperationsstrukturen müssen
vereinbart werden (z.B. gegenseitige Teilnahme an Konferenzen und Dienstbesprechungen,
Kooperation als ständiger Tagesordnungspunkt auf Dienstbesprechungen der
Kooperationspartner).
·
Die Dienst- und
Fachaufsicht für die am Nachmittag eingesetzten Kräfte verbleibt in der Regel
bei dem Kooperationspartner, der die Kraft eingestellt hat. Kennzeichen einer
fortgeschrittenen Kooperation ist es, wenn z.B. die Fachaufsicht für den
Einsatz von Kräften eines Freien Trägers im Nachmittagsangebot einer Schule
bei der Schulleitung liegt.
·
Für Kooperationen
müssen Ressourcen (Sach- und Personalmittel) zur Verfügung stehen. Die von beiden
Einrichtungen für die Kooperationsprojekte bereitzustellenden Ressourcen
müssen rechtzeitig eingeplant, benannt und den Beteiligten bekannt sein.
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In den kooperierenden
Einrichtungen muss ein gemeinsames Verständnis von pädagogischen Zielen und
Aufgaben entwickelt werden. Dies ist wegen der unterschiedlichen Ausbildung
und Bezahlung der Beteiligten nicht einfach zu realisieren. Hilfreich kann
ein gegenseitiges Kennenlernen bei gegenseitigen Hospitationen und bei
gemeinsamer Fortbildung sein.
·
Die kooperierenden
Einrichtungen entwickeln gemeinsam Angebote für Schülerinnen und Schüler und
führen sie durch. Die Ergebnisse und Erfahrungen - vor allem in Hinsicht auf
ganztägige Formen pädagogischer Arbeit - werden beraten und weiterentwickelt.
·
Kooperationen werden
auf der Grundlage verbindlicher Vereinbarungen geschlossen. Sie sollten
längerfristig (z.B. für ein Schuljahr) angelegt, für die Akteure transparent
und entwicklungsoffen sein.
·
Mittagessen sollte in
der Regel angeboten werden; für Grundschulen und Schulen mit nahem
Einzugsbereich können Sonderregelungen getroffen werden.
·
Auch für Schulen mit
Ganztagsangeboten ohne kooperierende Einrichtungen (z.B. solche mit
zusätzlicher Lehrerzuweisung, mit Elternhilfe oder mit Hilfe bezahlter
Teilzeitkräfte) gelten die Qualitätsmerkmale entsprechend.
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