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Programm

Wir, der Bayerische Ganztagsschulverband, verstehen uns als Anwalt von Kindern und Jugendlichen. Wir fordern nachdrücklich die Sicherung des Bestandes und den Ausbau von Ganztagsangeboten! Die tiefgreifenden Veränderungen in unserer Gesellschaft müssen von einer verantwortlichen Jugend- und Bildungspolitik wesentlich stärker als bisher berücksichtigt werden.

Für den Bedarf an Ganztagsangeboten sehen wir insbesondere folgende Gründe:

·         Kinder und Jugendliche, deren Lebens- und Erfahrungsräume durch den Verlust an Spiel- und Treffpunkten und die Ausdünnung sozialer Kontakte im Wohnumfeld eingeengt sind, brauchen Angebote, die stabile Gruppenbeziehungen und sinnvolle Tätigkeiten ermöglichen.

·         Kinder und Jugendliche, deren Mütter und/oder Väter berufstätig sind, brauchen die zeitlich verläßliche pädagogische Zuwendung; sie müssen Ansprechpartner haben, wissen, wo sie hingehören, angenommen sein.

·         Kinder und Jugendliche, die unsere Wirklichkeit aus zweiter Hand, durch Fernsehen und Videos erfahren, brauchen nicht nur Hilfen bei der Deutung von Informationen und Bildern, sie brauchen vor allem Anregungen zur Selbsterfahrung und zur Auseinandersetzung mit ihrer eigenen Wirklichkeit.

·         Kinder und Jugendliche, die in der Gefahr stehen, als Ausländer- oder Aussiedlerkinder ausgegrenzt zu werden, brauchen eine zusätzliche Chance der Integration.

Die herkömmliche Schule, bestimmt von Stundenplan und Fächerkanon, kann den neuen Erziehungsaufgaben kaum mehr gerecht werden. Eltern, Schulen, Jugendhilfe und die Bildungspolitiker aller Parteien müssen sich dieser Herausforderung gemeinsam stellen.

Deshalb halten wir für unabdingbar:

·         Für Grundschulkinder eine volle Halbtagsschule mit verläßlichem Zeitrhythmus. Darüber hinaus sind statt eines standardisierten Modells flexible, stadtteil-/gemeindebezogene pädagogisch-organisatorische Konzepte zu pflegen oder zu entwickeln, die allen Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Dabei sind primär die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Eltern zu berücksichtigen.

·         Schulträger und Schulen, freie Träger und Einrichtungen der Sozial-, Jugend-, Kultur- und Bildungsarbeit müssen miteinander kooperieren, um ihre räumlichen, finanziellen und personellen Möglichkeiten gemeinsam abzuklären. Sie sollen ihre Angebote und Programme so aufeinander abstimmen, daß eine örtliche Koordination der Ganztagsangebote möglich wird.

·         Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I ist eine stadtteil- bzw. gemeindebezogene und am Bedarf orientierte Versorgung mit Ganztagsangeboten sicherzustellen. Neben den Schule-Hort-Modellen und anderen Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe werden auch ganztägige Schulen in offener oder gebundener Form für sinnvoll und notwendig erachtet.

·         Die Rahmenbedingungen für den Betrieb vielfältiger Ganztagsangebote müssen sich grundsätzlich verbessern und für alle gemeinnützigen Träger gleich sein.

·         Ganztagsangebote dürfen nicht "Verwahrung" sein. Notwendig ist die Entwicklung pädagogisch-ganzheitlicher Konzepte mit erfahrungsorientierten Inhalten, neuen Lernformen und der Einbeziehung unterschiedlicher Lernorte.

·         Auch Eltern mit besonderen Fähigkeiten (z.B. Künstler, Werkstattmeister) sollen einbezogen werden.

Über die bereits 1991 vom Bundesverband festgelegten Qualitätsmerkmale von Ganztagsschulen  hinaus hat dieser 1999 für die Entwicklung von Schulen mit ganztägigen Konzeptionen zusätzlich Qualitätsmerkmale zur Orientierung für alle Beteiligten formuliert. Sie werden auch vom bayerischen Landesverband getragen:

Schulen mit Ganztagsangeboten

Damit zusätzliche Nachmittagsangebote an Halbtagsschulen sich auch positiv auf den Unterricht und das Schulleben auswirken und von einer ganztägigen Konzeption gesprochen werden kann, müssen aus der Sicht des Ganztagsschulverbandes GGT e.V. die folgenden Merkmale vorhanden sein:

·         Die Leitungen der kooperierenden Einrichtungen müssen regelmäßige, verbindliche Absprachen über pädagogische Angebote und Maßnahmen treffen. Grundlage muss eine gemeinsame Einschätzung des Bedarfs an Nachmittagsangeboten (quantitativ und qualitativ) sein.

·         Für erfolgreiche Kooperationen sind einzelne Personen und feste Ansprechpartner, aber auch verlässliche Strukturen unentbehrlich. Die Kooperationsstrukturen müssen vereinbart werden (z.B. gegenseitige Teilnahme an Konferenzen und Dienstbesprechungen, Kooperation als ständiger Tagesordnungspunkt auf Dienstbesprechungen der Kooperationspartner).

·         Die Dienst- und Fachaufsicht für die am Nachmittag eingesetzten Kräfte verbleibt in der Regel bei dem Kooperationspartner, der die Kraft eingestellt hat. Kennzeichen einer fortgeschrittenen Kooperation ist es, wenn z.B. die Fachaufsicht für den Einsatz von Kräften eines Freien Trägers im Nachmittagsangebot einer Schule bei der Schulleitung liegt.

·         Für Kooperationen müssen Ressourcen (Sach- und Personalmittel) zur Verfügung stehen. Die von beiden Einrichtungen für die Kooperationsprojekte bereitzustellenden Ressourcen müssen rechtzeitig eingeplant, benannt und den Beteiligten bekannt sein.

·         In den kooperierenden Einrichtungen muss ein gemeinsames Verständnis von pädagogischen Zielen und Aufgaben entwickelt werden. Dies ist wegen der unterschiedlichen Ausbildung und Bezahlung der Beteiligten nicht einfach zu realisieren. Hilfreich kann ein gegenseitiges Kennenlernen bei gegenseitigen Hospitationen und bei gemeinsamer Fortbildung sein.

·         Die kooperierenden Einrichtungen entwickeln gemeinsam Angebote für Schülerinnen und Schüler und führen sie durch. Die Ergebnisse und Erfahrungen - vor allem in Hinsicht auf ganztägige Formen pädagogischer Arbeit - werden beraten und weiterentwickelt.

·         Kooperationen werden auf der Grundlage verbindlicher Vereinbarungen geschlossen. Sie sollten längerfristig (z.B. für ein Schuljahr) angelegt, für die Akteure transparent und entwicklungsoffen sein.

·         Mittagessen sollte in der Regel angeboten werden; für Grundschulen und Schulen mit nahem Einzugsbereich können Sonderregelungen getroffen werden.

·         Auch für Schulen mit Ganztagsangeboten ohne kooperierende Einrichtungen (z.B. solche mit zusätzlicher Lehrerzuweisung, mit Elternhilfe oder mit Hilfe bezahlter Teilzeitkräfte) gelten die Qualitätsmerkmale entsprechend.

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Gemeinnützige Gesellschaft Tagesheimschule e.V.
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